Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebotsgrundlagen Photovoltaikanlage für Eigenverbrauch
Zu Beginn der Arbeiten von ET-Blasge muss sich die Baustelle in einem Zustand befinden, der die Durchführung der Arbeiten ohne jegliche Behinderung ermöglicht. Sollten im Angebot angeführte Arbeiten aufgrund des Baustellenzustandes zum vereinbarten Termin nicht oder nur teilweise durchgeführt werden können (Bsp.: es sind Vorarbeiten von Dachdeckern, Installateuren, etc. von Seiten des Auftraggebers oder anderer von ihm beauftragter Unternehmen nicht vor dem Einbautermin erledigt bzw. abgeschlossen), ist ET-Blasge nicht verpflichtet, diese Arbeiten zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen. Alle Zahlungen sind, wie im Angebot vereinbart, innerhalb der auf der Rechnung angeführten Frist in voller Höhe zu leisten.
Falls folgende Positionen nicht extra im Leistungsumfang enthalten sind, können diese falls erforderlich zusätzlich – separat beauftragt werden:
Erneuerung der Vorzählerleitung
Erdungsanschluss mit ausreichender Dimensionierung herstellen
Erdgrabungs-undStemmarbeitendurchführen
Verlegung der Leitungen unter Putz
Anpassungen im Hauptverteiler bzw. in Stromschaltkästen
Herstellung der Technik auf den aktuellen Stand lt. ÖVE4
Außerdem weisen wir Sie hiermit ausdrücklich auf Ihre Pflichten als Bauherr gem. Bauarbeiten Koordinationsgesetz (BauKG) hin. Für eine Übertragung dieser Verpflichtungen auf uns bedarf es einer ausdrücklichen Zustimmung durch uns. Eine entsprechende Vereinbarung muss jedenfalls schriftlich festgehalten werden.
Für jegliche Flurschäden übernimmt ET-Blasge keinerlei Haftung, insbesondere bzgl. Wiesen und befestigten Flächen, die durch befahren sowie Abstützung im Zuge von Montagearbeiten und Hebearbeiten von Firmenfahrzeugen und Kraftfahrzeugen (trotz fachgemäßer Bedienung durch unsere Mitarbeiter) erfolgen können: wie Nutzfahrzeuge, LKW, Bagger und Traktoren samt Anhänger.
Für die Visualisierung und Überwachung der Anlage (Einrichtung im Online Portal + APP) muss vor Montagebeginn eine entsprechende stabile Internetverbindung LAN/WLAN am Standort des Wechselrichters bauseits zur Verfügung gestellt werden. Diese muss dauerhaft und unterbrechungsfrei für eine einwandfreie Funktion zur Verfügung stehen.
Während und unmittelbar vor Beendigung der Arbeiten durch ET-Blasge hat der Auftraggeber das Recht die ausgeführten Arbeiten zu begutachten. Wann die Arbeiten beendet sein werden und eine Abnahme der Arbeiten erfolgen kann wird dem Auftraggeber durch ET- Blasge mitgeteilt. Sollte der Auftraggeber bei Beendigung der Arbeiten weder persönlich anwesend sein, noch von einer geeigneten, befugten Person vertreten werden, gelten die Arbeiten als zur Zufriedenheit des Auftragnehmers durchgeführt. Reklamationen zu einem späteren Zeitpunkt können nicht berücksichtigt werden.
Zahlungsbedingungen
Anzahlungen bzw. Teilzahlungen nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung
Die Anlage bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Leistungen im Besitz von ET-Blasge.Pauschalangebot
Pauschalangebote werden grundsätzlich genau laut Angebot abgerechnet. Sollte während der Durchführung der Montage festgestellt werden, dass zusätzliche Leistungen notwendig sind, werden diese durch ET-Blasge mit dem Kunden kommuniziert und zusätzlich nach tatsächlichem Mehraufwand abgerechnet.
Sollten Preiserhöhungen ab 3% im Vergleich zum vorigen Quartal nach oben, (durch Zulieferer, allgemeine Materialerhöhungen oder Lohnerhöhungen etc.) bis zum Montagestart eintreten, so ist ET-Blasge berechtigt, die Preise ebenfalls zu erhöhen und zwar auch dann, wenn bereits Vorauszahlungen geleistet wurden. Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Forderung plus Nebenforderung vereinbart. Als Maß zur Berechnung dient der von Statistik Austria monatlich verlautbarte Baukostenindex (Basisjahr 2020) oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für das Quartal vor Montagestart errechnete Indexzahl.
Außerdem weisen wir Privatkunden hiermit auf die gesetzliche Bestimmung des § 6 Abs 2 Z 4 Konsumentenschutzgesetz hin. Wir weisen Privatkunden ausdrücklich darauf hin, dass aufgrund von politischen, behördlichen, wirtschaftlichen und sozialen Einschränkungen und Erschwernissen sowie generell in Zusammenhang mit Fällen höherer Gewalt (z.B. Streik, Feuer, Krieg, Transportstörungen, Seuchen, Pandemien, Diebstahl, technische Probleme in der Produktionsanlage, Rohstoffknappheit etc.) – auch wenn diese bei Vorlieferanten oder Subunternehmer eintreten – oder aus Gründen, die nicht in der Verantwortung von ET-Blasge liegen, ausnahmsweise eine nachträgliche Preissteigerung eintreten kann. Durch seine Unterschrift bestätigt der Kunde, dass dieser Passus im Einzelnen ausgehandelt wurde.
Vertragsinhalt
Inhalt des Vertrags ist dieses Angebot mit den darin angeführten Leistungen.
Für allfällige Blendungen und für den Zustand sowie statische Tragfähigkeit der bestehenden Dachkonstruktion werden seitens ET-Blasge keine Haftung übernommen. Die von ET-Blasge durchgeführten Statik -Berechnungen beziehen sich ausschließlich auf die Verbindung der Dachhaut zur Unterkonstruktion und der Unterkonstruktion zu den Photovoltaikmodulen. Die entsprechenden Berechnungen und die Ausführung der Montage sind auf die Art der Dachhaut sowie die üblichen Schnee-, Wind- und Soglastbedingungen am jeweiligen Anlagenstandort abgestimmt. Statische Prüfungen des Gebäudes sind nicht Teil der angebotenen Leistung und sind – wenn gewünscht – extra zu beauftragen. Wir empfehlen daher im Zweifelsfall die Konsultation eines Statikers bzw. des Errichters der Dachkonstruktion.
Falls Änderungen oder Neuerrichtungen von Schneefangsystemen nötig sind, welche nicht explizit in den Angebotspositionen angeführt sind, empfehlen wir die Beauftragung eines Dachdeckers welcher die Lieferung, Montage und Berechnung eines Schneefangsystems durchführt. Diese Leistungen sind gesondert zu beauftragen und abzurechnen.
Die Montage einer Photovoltaikanlage führt immer zu einer Änderung des Abrutschverhaltens von Schnee! Für das Abrutschen von Schnee von den Photovoltaikmodulen und allfällige Folgeerscheinungen und -auswirkungen sowie für die Tragfähigkeit der zugrundeliegenden Dachkonstruktion, wenn das Abrutschen von Schnee mittels Schneefangsystemen verhindert wird übernimmt ET-Blasge keinerlei Haftung. Außerdem übernimmt ET-Blasge keinerlei Haftung für geänderte Schneelasten.
Die Eignung der Vorzählerleitung für den Anschluss der Anlage wurde nicht geprüft und ist nicht Teil dieses Angebots, außer es wurde eine entsprechende Position eindeutig im Angebot angeführt.
Versicherung
Informieren Sie Ihre Versicherungsgesellschaft über die Errichtung einer PV Anlage und der angebotenen Komponenten um allfällige Anpassungen Ihres Versicherungsvertrages abzustimmen.
Projektablauf
Unterzeichnung des Angebotes und anschließende Übermittlung der Auftragsbestätigung und nötigen Unterlagen durch ET- Blasge
Abstimmung des Projektablaufs mit dem Bauherrn
GenauePlanung
Anzahlung(sofernvertraglichvereinbart)
Lieferung aller Komponenten zum Projektstandort
Teilzahlung(sofernvertraglichvereinbart)
ErrichtungderAnlage
InbetriebnahmeundTestbetrieb+Übergabe
Zahlung des Rechnungsbetrages bzw. des Restbetrages
Verfügbarkeit
Falls notwendig können die zur Auslieferung gelangenden Komponenten, nach Rücksprache mit dem Kunden, (z.B. Lieferengpass), von den angebotenen abweichen. Es handelt sich dann zumindest um technisch gleichwertige Komponenten.
Für Verzögerungen der Lieferung infolge höherer Gewalt (z.B. Transportstörungen, Produktionsausfälle, Rohstoffknappheit, Feuer, Streik, Seuchen, Pandemien, Diebstahl, etc.) auch wenn diese bei Vorlieferanten oder Subunternehmer eintreten oder aus Gründen, die nicht in der Verantwortung von ET-Blasge liegen, etwa wegen nicht rechtzeitig abgeschlossener Vorarbeiten durch den Auftraggeber, übernimmt ET- Blasge keine Haftung. Sollte es aus angeführten Gründen und unverschuldeten Umständen ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert werden, so verlängert sich ein vereinbarter Termin zumindest um die Dauer dieses Leistungshindernisses. Gleiches gilt für eine vom Auftraggeber für die Leistung gesetzte Frist, insbesondere auch für Nachfristen.
Sollte es zu einer Verlängerung des Leistungstermines kommen ist der Auftraggeber vor Ablauf weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Schadenersatzforderung berechtigt. Wenn das Leistungshindernis mehr als 12 Monate andauert, endet der Ausschluss des Rücktrittsrechts, in diesem Fall ist auch ET-Blasge zum Rücktritt berechtigt. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Krieg, kriegsähnliche Zustände, Ein- und Ausfuhrverbote, Blockaden, Naturgewalten, Seuchen, Pandemien, und Witterungsbedingungen. Andere unvorhersehbare, außergewöhnliche und unverschuldete Umstände sind insbesondere Transportbehinderungen, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung von Rohstoffen, Streiks und sonstige Arbeitskämpfe, auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt ET-Blasge dem Auftraggeber mit.
Teillieferungen und vorzeitige Lieferungen durch ET-Blasge sind zulässig.
Sollte es durch unrichtige, unvollständige und nachträglich geänderte Angaben des Auftraggebers zu Lieferverzögerungen kommen, werden diese nie von ET-Blasge vertreten und können nicht zum Verzug führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
Angebotsgültigkeit
Angebote sind 14 Tage ab Zustellung gültig. Bitte beachten Sie, dass sich die Preise ab diesem Zeitpunkt verändern können. Das Angebot ist freibleibend. Ein Auftrag kommt ausschließlich nach Auftragsbestätigung durch ET-Blasge zustande.
Datenschutz
Mit der Beauftragung ein individuelles Angebot für mich zu erstellen, sowie mit der Auftragserteilung an ET-Blasge, stelle ich folgende persönliche Daten zur Verfügung:
Vorname, Nachname
Adresse(n)
UID-Nummer (nur bei Unternehmern!)
KG Nr., Grundstücksnummer und Parzellennummer
Telefonnummer(n)
E-Mail-Adresse(n)
Stromlieferant & dortige Kundennummer
Zählpunktnummer
Sozialversicherungsnummer
Geburtsdatum
Bankverbindungen
Diese Daten sind für ET-Blasge zur Erfüllung des abgeschlossenen Vertrages und der darin enthaltenen Leistungen notwendig und erforderlich. Daher werden diese Daten auf Basis gesetzlicher Berechtigungen erhoben, gespeichert und verwendet.
Insbesondere nehme ich zur Kenntnis, dass mein Name, meine Adresse und meine Telefonnummer zur reibungslosen Anlieferung der Komponenten direkt zur Baustelle an die Lieferanten von ET-Blasge weitergegeben werden. Meine Daten werden von den Lieferanten vertraulich behandelt.
Für den Fall, dass ET-Blasge zur Erfüllung des mit mir abgeschlossenen Vertrages Subunternehmen beauftragt, werden meine Daten, – sofern sie zur Erfüllung des Vertrages nötig sind, auch an diese weitergegeben. Meine Daten werden von den Subunternehmern vertraulich behandelt.
Meine Daten werden von ET-Blasge aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht mindestens 10 Jahre lang gespeichert. Nach Ablauf aller relevanten Aufbewahrungspflichten werden meine Daten gelöscht.
Weitere Nutzung Ihrer Daten – mit Ihrer Unterschrift erteilen Sie uns Ihr Einverständnis zur Nutzung Ihrer Daten wie folgt:
̈ Ich willige ein, dass ET-Blasge telefonisch, per Post oder per E-Mail mit mir Kontakt aufnimmt, falls eine
Terminvereinbarung notwendig ist, oder sie mir wichtige Informationen zu den von mir erworbenen Produkten und Komponenten (z.B. Produktrückrufaktionen von Herstellern, festgestellte Fehlfunktionen etc.) übermitteln möchte.̈ Ich willige ein, dass ET-Blasge zu Zwecken des Qualitätsmanagements und zur Einrichtung meiner Anlage im Monitoringsystem die Daten meiner Anlage in ihrem Errichter-Konto des Monitoringsystems anlegt und speichert.
̈ Ich willige ein, dass mir ET-Blasge telefonisch, per Post oder per E-Mail interessante Informationen zu neuen Produkten, Produktpreisen, Fördermöglichkeiten oder andere für mich relevante Nachrichten zukommen lässt.
̈ Ich willige ein, dass ET-Blasge Bilder von meiner Anlage in Regionalmedien bzw. Online veröffentlichen darf.
Diese freiwillig erteilten Einwilligungen kann ich jederzeit widerrufen, indem ich ET-Blasge meinen
Widerspruch schriftlich an Blasge Florian Elektrotechnik ,Planitz 16, 9344 Weitensfeld oder per Mail an office@et-blasge.at mitteile.Bezüglich der Verarbeitung meiner persönlichen Daten habe ich jederzeit das Recht auf Auskunft über die Daten, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung der Daten sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung der Daten und das Recht auf Datenübertragbarkeit. Um eines oder mehrere dieser Rechte geltend zu machen, muss ich mich schriftlich an Blasge Florian Elektrotechnik ,Planitz 16, 9344 Weitensfeld oder per Mail an office@et-blasge.at wenden.Wir freuen uns, Ihnen dieses interessante Angebot zu unterbreiten und sehen Ihrer Beauftragung entgegen. Bitte senden Sie dieses von Ihnen unterfertigte Angebot (per Post oder E-Mail) an ET-Blasge zurück. Mit Ihrer Unterschrift akzeptieren Sie die AGB von ET-Blasge (diese übermitteln wir Ihnen gerne auf Anfrage). Als Gerichtsstand gilt Klagenfurt als vereinbart. Der Vertrag kommt zustande, wenn das von Ihnen unterfertigte Angebot von ET-Blasge zugeht und Sie von uns die Auftragsbestätigung erhalten haben.